Geschrieben von krippenzwerge am 02.02.22 um 7:04 Uhr • Artikel lesen
Der Krippenbetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die am 1.Februar vom Kabinett beschlossen wurde. Die neue Verordnung tritt am 6. Februar in Kraft und gilt bis zum 6. März.
Die heute vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen einschließlich des Personals müssen danach streng getrennt werden.
Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog) .
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