Geschrieben von krippenzwerge am 26.03.21 um 12:44 Uhr • Artikel lesen
Liebe Eltern,
aufgrund der aktuellen Zahlen befinden wir uns ab Montag, dem 29.03.2021 wieder im Notbetrieb.
Eine Notbetreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn beide Personensorgeberechtigten beruflich tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Für bestimmte Berufsgruppen genügt es, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten in einem systemrelevanten Bereich tätig und an der Betreuung gehindert ist.
Die Liste zu den Berufen finden Sie auf der Internetseite des Freistaates( https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html )Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich gern jederzeit an die Leiterin. Im Einzelfall kann von ihr individuell entschieden werden.
Bei Betreuungsbedarf bringen Sie bitte selbstständig das angehängte Formular zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit mit.
Vorabfragen sind nach wie vor wöchentlich abzugeben!
Wir wünschen ein frohes Osterfest,
Ihr Team der Kinderkrippe Regenbogen
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-26-Anlage3_geaendert.pdf herunterladen
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