Maßnahmen bei Infektionsfall

Geschrieben von krippenzwerge am 08.10.21 um 10:08 Uhr • Artikel lesen

Liebe Eltern,

hiermit informiere ich Sie (lt. Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung in sächsischen Schulen und Kitas ab Schuljahr 2021/2022) über die Vorgehensweise, bei einem Infektionsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen und nicht positiv getesteter Erwachsener im  Kitabereich.

Wenn bei uns ein Infektionsfall (Corona) auftritt wird das infizierte Kind und ggf. das Personal abgesondert. Es erfolgt keine Absonderung symptomloser Kinder der Gruppe.

Anstelle der Absonderung ordnet das Gesundheitsamt die Beobachtung gemäß §29 IFSG gegenüber der Einrichtung/ Gruppe an.

Der Beobachtungszeitraum beginnt nach Feststellung des Indexfalles (Infektionsfall).

In dieser Zeit dürfen die Kinder nur in einer festen Gruppe betreut werden.

In dem Beobachtungszeitraum werden die Kinder (durch die Eltern beim Bringen des Kindes) unter Aufsicht in unserer Einrichtung, zweimal mittels eines Lolli-PCR-Tests getestet. Die Anleitung liegt vor.

Das Gesundheitsamt organisiert die Bereitstellung und Abholung der Tests.

Der erste Test darf frühestens am zweiten Tag und der zweite Test frühestens am fünften Tag der Beobachtungszeit durchgeführt werden.

Zwischen den Tests muss mindestens ein Tag liegen.

Ab zwei Infizierten pro Gruppe sind alle Kinder abzusondern.

Diese Maßnahmen sind zu dulden und Testverweigerern ist der Zutritt zu verweigern und das Gesundheitsamt zu informieren.

Ich bitte Sie um Verständnis für die vorgeschriebenen Maßnahmen.

Infos unter:

https://www://.ssg-sachsen.de/index.php?id=corona-tagesbrief#c18649

Bei Fragen wenden Sie sich gern an mich oder an das Bildungsamt der Stadt Freiberg.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Dittrich

Leiterin der Kinderkrippe Regenbogen

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